Für die Vorbereitung der Berufungsverhandlung, insbesondere die Ausarbeitung eines 11-seitigen Plädoyers (mit Kostenbeschwerde: 12- seitig), das eine Begründung der Berufung, Berufungsantworten sowie den Schlussvortrag umfasste, macht der Verteidiger einen Aufwand von 23 Stunden geltend (Positionen vom 16., 17., 18. und 31. Januar 2024). In Anbetracht der Tatsache, dass er mit dem Sachverhalt und den sich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht stellenden Fragen bereits aus dem erstinstanzlichen Verfahren, für das er (nach Korrektur vgl. unten) mit Fr. 19'771.90 zu entschädigen ist, bestens vertraut war, erweisen sich diese Aufwände als deutlich zu hoch.