Der amtliche Verteidiger hat anlässlich der Berufungsverhandlung eine Kostennote mit einem Aufwand von 55.5 Stunden zu einem Stundenansatz von Fr. 200.00 für Aufwendungen bis zum 31. Dezember 2023 und von Fr. 220.00 für Aufwendungen ab dem 1. Januar 2024, Auslagen von Fr. 358.80, Kilometerspesen von Fr. 147.00 und die gesetzliche Mehrwertsteuer – aufgeteilt nach dem bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Mehrwertsteuersatz von 7.7 % und seit 1. Januar 2024 geltendem Mehrwertsteuersatz von 8.1 % –, gesamthaft somit - 26 -