Der amtliche Verteidiger hat seine Honorarnote vom 29. September 2021 im Betrag von Fr. 843.60 an der ersten vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 9. Januar 2023 eingereicht (GA act. 417 ff.). Der geltend gemachte Betrag betrifft Aufwendungen aus dem Jahr 2020 und 2021 – noch vor Tatbegehung des vorliegend u.a. zu beurteilenden Raubüberfalles – für die in diesem Zeitpunkt noch in separatem Verfahren geführten Delikte insbesondere der Pornografie und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Nachdem dieses Strafverfahren mit dem Verfahren betreffend Raub und Hausfriedensbruch zusammengelegt wurde, ist auch der mit Honorarnote vom 29. September 2021 geltend gemachte Aufwand im