6. 6.1. 6.1.1. Dem amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt Patrick Imbach, wurde von der Vorinstanz eine Entschädigung von Fr. 18'928.30 zulasten der Staatskasse zugesprochen. Gegen den Entschädigungsentscheid hat der amtliche Verteidiger am 19. Juni 2023 Beschwerde erhoben. Er beantragte eine Erhöhung der Entschädigung um Fr. 843.60, nachdem dieser mit separater Honorarnote geltend gemachte Betrag – wohl versehentlich – nicht berücksichtigt worden sei.