Der Beschuldigte hat mit dem qualifizierten Raub hochstehende Rechtsgüter, insbesondere die körperliche und geistige Unversehrtheit der Opfer, verletzt, wofür er zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wird. Mithin ist von einer erheblichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und einem sehr hohen öffentlichen Interesse an der Wegweisung des Beschuldigten auszugehen, zumal seine Legalprognose nicht günstig ist. Demgegenüber ist sein privates Interesse an einem Verbleib in der Schweiz als vergleichsweise gering zu qualifizieren. Es rechtfertigt sich deshalb, den Beschuldigten für die maximale Dauer von 15 Jahren des Landes zu verweisen.