Terminfixierung sowie die Verfassung der Anklageschrift (Berufungsbegründung der Staatsanwaltschaft, Ziff. 6) als unverhältnismässig. Unter diesen Umständen ist von einer Verletzung des Beschleunigungsgebots, die im Dispositiv festzuhalten ist, auszugehen. Der Verletzung des Beschleunigungsgebots ist mit einer Strafminderung im Umfang von 3 Monaten angemessen Rechnung zu tragen. 3.4.5. Zusammenfassend ist der Beschuldigte für den qualifizierten Raub und den Hausfriedensbruch zu einer Freiheitsstrafe von 5 ¼ Jahren zu verurteilen.