verfahren, Ausstellung von Besuchserlaubnissen und Aktenausleihen (Verfahrensprotokoll vom 3. Oktober 2022, GA act. 60 ff.). Von Behörden und Gerichten kann zwar nicht verlangt werden, dass sie sich ausschliesslich einem einzigen Fall widmen, weshalb Zeiten, in denen das Verfahren stillsteht, unumgänglich sind (Urteil des Bundesgerichts 6B_855/2020 vom 25. Oktober 2021 E. 1.5.3). Der Beschuldigte befand sich hingegen knapp ein Jahr in Untersuchungshaft und in dieser Zeit - 20 -