Nach der vorläufigen Festnahme des Beschuldigten am 27. September 2021 erfolgte am 13. Dezember 2021 seine Einvernahme in Anwesenheit der Mitbeschuldigten E._____ und D._____. Am 10. Januar 2022 wurde der Polizeirapport zum Abschluss der polizeilichen Ermittlungen erstellt (UA act. 110). Erst knapp vier Monate später und zwar am 26. April 2022 erfolgte die Konfrontationseinvernahme mit A._____ und B._____. Bereits am 30. Mai 2022 wurde dem Beschuldigten der Verfahrensabschluss in Aussicht gestellt (UA act. 3980) und schliesslich knapp vier Monate später am 21. September 2022 Anklage erhoben. Zwischenzeitlich erfolgten vor allem Haftverlängerungsanträge bzw. damit einhergehende Beschwerde-