Was den effektiven Tatbeitrag des Beschuldigten betrifft, so war dieser keinesfalls von untergeordneter Natur, war er es doch, der den ersten Schritt hin zum Eindringen in die Liegenschaft machte, indem er eine Postbotenuniform trug und ein Paket in der Hand hielt, um den Schein einer Paketzustellung zu erwecken und so A._____ zum Öffnen der Haustüre zu bewegen. Er hat sich denn auch zu Beginn des Eindringens in die Liegenschaft alleine um A._____ gekümmert und diesen in der Toilette über die Schüssel gedrückt, später bei seiner Fesselung geholfen und mit den anderen Mittätern im Haus nach Geld gesucht. Zudem wurde mit ihm ein gleichberechtigter Beuteanteil von ¼ vereinbart (Protokoll der