Auch wenn diesbezüglich kein zusätzlicher Schuldspruch wegen Nötigung erfolgt, da diese Nötigung vom qualifizierten Raub mitumfasst wird, so wirkt sie sich im Rahmen der Strafzumessung doch zusätzlich verschuldenserhöhend aus, handelt es sich dabei doch um einen Umstand, der erheblich über die blosse Erfüllung des qualifizierten Tatbestands hinausgegangen ist. B._____ versuchten die Beschuldigten den Ring vom Finger zu ziehen, wobei sich die Brutalität im gebrochenen Finger widerspiegelt. Nur leicht zu Gunsten der Beschuldigten ist zu berücksichtigen, dass sie B._____ schliesslich eine Schere in die Hand drückten, um sich und A._____ befreien zu können, zumal B.