Die Art und Weise der Tatbegehung und damit einhergehend die Verwerflichkeit des Handelns ist verschuldenserhöhend zu berücksichtigen. Die Beschuldigten gingen gezielt und geplant vor. Mit Fesselmaterialien und Rüstmessern ausgestattet, drangen die Mittäter tagsüber in das Wohnhaus von A._____ und B._____ ein. Durch das - 16 -