Die Beschuldigten fesselten und verklebten A._____ und B._____ gewaltsam, um sie zur Preisgabe der Bargeldverstecke zu bewegen, sich des Bargelds zu behändigen und die Beute im Anschluss zu sichern. In Bezug auf A._____ ist dabei die mit den Fesselungen und Verklebungen der Atemöffnungen über eine nicht unerhebliche Dauer einhergehende Lebensgefahr aufgrund ihrer Tatbestandsimmanenz bereits durch die Strafrahmenuntergrenze von mindestens fünf Jahren erfasst. Die persönliche Freiheit insbesondere die körperliche Integrität von A._____ und B._____ wurde hingegen darüber hinaus beeinträchtigt. Beim Versuch, B._____ den Ring abzunehmen, brachen sie ihr den Finger.