Art und Weise aus medizinischer Sicht in tatsächlicher Hinsicht möglich war, wird durch die gutachterliche Ausführung bestätigt, wonach bereits - 12 - das Zukleben des Mundes alleine ohne Weiteres zu einer relevanten Behinderung der Luftzufuhr und damit zu einem tödlichen Ersticken von A._____ hat führen können, insbesondere aufgrund des erhöhten Sauerstoffbedarfs des Körpers infolge der Stresssituation durch den Überfall (Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin vom 1. März 2021, UA act. 281).