2.4. Mit der Staatsanwaltschaft haben die Mittäter mindestens A._____ darüber hinaus in Lebensgefahr im Sinne der Qualifikation gemäss Art. 140 Ziff. 4 StGB gebracht: Dem 83 Jährigen wurden die Hände – nachdem er sich in einem Gerangel derart gewehrt hatte, dass sich seine Handfesseln zwei Mal öffneten und ihn drei Personen in Schach halten mussten – und Füsse gefesselt (wobei ein Fuss schliesslich am Heizungsrohr befestigt wurde) und Klebeband über Mund, Nase und Augen geklebt bzw. um den Kopf gewickelt, sodass er fast nicht mehr atmen konnte.