3.6. Der Beschuldigte verzichtete mit Eingabe vom 28. August 2023 auf eine vorgängige Berufungsbegründung. 3.7. Mit Eingabe vom 22. Januar 2024 teilte der Beschuldigte mit, seine Berufung auf das Strafmass zu beschränken. 3.8. Die Berufungsverhandlung fand am 11. März 2024 zusammen mit den Berufungsverfahren i.S. D._____ [SST.2023.140] und E._____ [SST.2023.142] statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: