3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 16. Juni 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft die Verurteilung des Beschuldigten wegen qualifizierten Raubs gemäss Art. 140 Ziff. 4 StGB statt Art. 140 Ziff. 3 StGB sowie eine Erhöhung der Freiheitsstrafe auf 10 Jahre und der Landesverweisung auf 15 Jahre. 3.2. Der amtliche Verteidiger beantragte mit Beschwerde vom 19. Juni 2023 eine Erhöhung seiner Entschädigung für das erstinstanzliche Verfahren um Fr. 843.60 auf Fr. 19'771.90.