8. 8.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Zivil- und Strafklägerin 1 unter solidarischer Haftbarkeit mit den Beschuldigten D._____ und E._____ eine Genugtuung von Fr. 6'500.00 zuzüglich Zins zu 5 % ab 20. Februar 2021 zu bezahlen. 8.2. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Zivil- und Strafklägerin 1 unter solidarischer Haftbarkeit mit den Beschuldigten D._____ und E._____ Schadenersatz in Höhe von Fr. 1'865.95 zuzüglich Zins zu 5 % ab 20. Februar 2021 zu bezahlen.