7. 7.1. Sofern der Beschuldigte dies innert 30 Tagen seit Rechtskraft des vorliegenden Urteils beantragt und er die Kosten für die dauerhafte Löschung der verbotenen pornografischen und gewaltdarstellenden Daten bezahlt, sind ihm folgende Gegenstände herauszugeben: - Mobiltelefon Samsung Galaxy S8 (samt Micro SD und Internetflashspeicher) - Mobiltelefon Samsung Note 10 Lite (samt Internetflashspeicher) Bei unbenutztem Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände eingezogen. Mit dem Vollzug wird die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm beauftragt. Sie trifft die sachgemässen Verfügungen.