Die Mitbeschuldigten hätten insgesamt mindestens Fr. 500.00 erbeutet und den Tatort um ca. 09:25 Uhr wieder verlassen. 2. Das Bezirksgericht Zofingen erkannte mit Urteil vom 16. März 2023: 1. Der Beschuldigte wird freigesprochen von der Anklage - der mehrfachen harten Pornografie (in Verkehr bringen) gemäss Art. 197 Abs. 4 StGB (Anklageziffer 2.1.); - des Besitzes von Betäubungsmitteln zwecks Eigenkonsum gemäss Art. 19a Ziff. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 lit. d BetmG (Anklageziffer 3.).