Die dem vormaligen amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt Patrick Imbach, für den 6. Mai 2021 im Betrag von Fr. 793.00 sowie die dem amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt André Derendinger, für das erstinstanzliche Verfahren zugesprochene Entschädigung von Fr. 37'691.30 ist mit Berufung nicht angefochten worden, weshalb darauf im Berufungsverfahren nicht mehr zurückzukommen ist (Urteil des Bundesgerichts 6B_1299/2018 vom 28. Januar 2019). Diese Entschädigungen sind vom Beschuldigten zurückzufordern, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).