zur Anwendbarkeit des per 1. Januar 2024 revidierten Anwaltstarifs: als Leitentscheid publiziertes Urteil des Obergerichts SST.2023.55 vom 26. Januar 2024 E. 4.2). Hinzu kommen die Auslagen von insgesamt Fr. 530.10 und die gesetzliche Mehrwertsteuer (7.7 % für erbrachte Leistungen von 9.5 Stunden plus Auslagen von Fr. 73.10 bis zum 31. Dezember 2023 und 8.1 % für erbrachte Leistungen von 11.5 Stunden plus Auslagen von Fr. 128.20 ab dem 1. Januar 2024; zusätzliche mehrwertsteuerfreie Auslagen von Fr. 328.80), woraus eine Entschädigung für das Berufungsverfahren von gerundet Fr. 5'330.00 resultiert.