Der Aufwand für die Vorbereitung der Berufungsverhandlung und insbesondere des 10-seitigen Plädoyers von 3 Stunden ist um die Hälfte auf 1.5 Stunden zu kürzen (Position vom 6. März 2024). Es erfolgten im Wesentlichen keine neuen Ausführungen, sondern es wurde ein prägnantes Schlussplädoyer hauptsächlich mit einer Zusammenfassung der Frage der Verwertbarkeit einzelner Beweismittel gehalten.