In Bezug auf die vorgängige 8-seitige Berufungsantwort gegenüber der Staatsanwaltschaft sowie die vorgängige 10-seitige Anschlussberufungsantwort gegenüber den Privatklägern macht der Verteidiger einen Aufwand von je 3 Stunden geltend (Positionen vom 16. und 18. Oktober 2023). In Anbetracht der Tatsache, dass er mit dem Sachverhalt und den sich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht stellenden Fragen bereits aus dem erstinstanzlichen Verfahren, für das er mit Fr. 37'691.30 entschädigt wurde, bestens vertraut war, erweisen sich diese Aufwände als deutlich zu hoch.