Für die 31-seitige Berufungsbegründung macht der Verteidiger einen Aufwand von insgesamt 7 Stunden geltend (Positionen vom 15., 18. und 25. September 2023). In Bezug auf die vorgängige 8-seitige Berufungsantwort gegenüber der Staatsanwaltschaft sowie die vorgängige 10-seitige Anschlussberufungsantwort gegenüber den Privatklägern macht der Verteidiger einen Aufwand von je 3 Stunden geltend (Positionen vom 16. und 18. Oktober 2023).