__ gedroht und Messer mitgeführt. A._____ und B._____ haben dabei grosse Angst verspürt. Einer der Täter ist derweil noch nicht gefasst. Umso verständlicher erscheinen die Auswirkungen der Tat auf A._____ und B._____, insbesondere mit Blick auf ihr hohes Alter, wonach sie bis heute – und damit rund 3 Jahre nach dem Raubüberfall – an Schlafstörungen leiden und durchgehende Angstgefühle aufweisen (vgl. oben). Das Verschulden des Beschuldigten ist dabei erheblich, was zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe geführt hat. Nach dem Gesagten ist den Privatklägern A._____ und B._____ für die von ihnen erlittene Unbill mit der Vorinstanz eine Genugtuung von Fr. 6'000.00 für den Privatkläger A._____