4.7. Nach der festgestellten erheblichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und dem damit grossen öffentlichen Interesse an der Wegweisung des Beschuldigten rechtfertigt es sich, den Beschuldigten für die maximale Dauer von 15 Jahren des Landes zu verweisen. Eine Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS) kommt aufgrund der spanischen Staatsangehörigkeit des Beschuldigten nicht infrage.