Insgesamt ist keine Verwurzelung des Beschuldigten in der Schweiz zu erkennen. So hat er selbst ausgesagt, es sei von Beginn weg der Plan gewesen, im Ausland (Venezuela oder Teneriffa) ein Haus zu kaufen (UA act. 86). Seine Integrationschancen in seinem Heimatland Spanien oder auch in Venezuela erweisen sich für den Beschuldigten denn auch als sehr gut. Seine Mutter lebt auf Teneriffa, Spanien. Mit ihr hatte er fast täglichen Kontakt. Zwei seiner Brüder leben mit seiner Mutter zusammen. Ein weiterer Bruder lebt ebenfalls auf Teneriffa, jedoch alleine (UA act. 80). Sein Vater, mit dem er mindestens einmal pro Woche Kontakt hat, lebt in Venezuela (UA act.