Stark negativ auf eine nachhaltige Integration wirkt sich seine Straffälligkeit aus. Trotz Vorstrafe hat er einen qualifizierten Raub in Mittäterschaft, für welchen er zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wird, begangen. Im Hinblick auf die gesellschaftliche, persönliche, wirtschaftliche und berufliche Integration sowie die Beachtung der schweizerischen Rechts- und Werteordnung erweist sich seine Integration durchwegs als mindestens mangelhaft.