4.4. Der heute 31-jährige Beschuldigte, der über die spanische Staatsbürgerschaft verfügt, ist in Venezuela geboren, besuchte dort die Schule und wuchs dort auf bis er ca. 21-jährig war (UA act. 79). Eine Berufslehre hat er nicht gemacht, dafür eine viertägige Ausbildung zum Kranführer (UA act. 81). Die prägenden Kindheits- und Jugendjahre hat er demnach in Venezuela verbracht.