Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Landesverweisung für die Dauer von 15 Jahren (Berufungserklärung der Staatsanwaltschaft, S. 2). Der Beschuldigte bringt dagegen vor, er habe eine Tochter in der Schweiz zu der und deren Mutter er einen innigen und regelmässigen Kontakt pflege (Berufungsbegründung des Beschuldigten, Ziff. 9).