Unter diesen Umständen rechtfertigt es sich, die Einsatzstrafe für eine der längsten Fahrten von T._____ nach Winterthur festzusetzen. Dazu ergibt sich Folgendes: Der Beschuldigte fuhr am 1. April 2021 um 05:33 Uhr trotz entzogenem Führerausweis an seinen Arbeitsort in Winterthur (UA act. 364 f.). Aufgrund - 31 -