die im Dispositiv festzuhalten ist, auszugehen. Der Verletzung des Beschleunigungsgebots ist mit einer Strafminderung im Umfang von 3 Monaten angemessen Rechnung zu tragen. 3.4.5. Zusammenfassend ist der Beschuldigte für den qualifizierten Raub und den Hausfriedensbruch zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 3 ½ Monaten zu verurteilen. Nachdem an der Berufungsverhandlung irrtümlicherweise eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 2 ½ Monaten, d.h. eine um 1 Monat tiefere Freiheitsstrafe eröffnet wurde, hat es damit sein Bewenden.