3.4.4. Der Beschuldigte rügt eine Verletzung des Beschleunigungsgebots und begründet dies mit der in der Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts vom 4. August 2022 (UA act. 3301) festgehaltenen Verletzung des Beschleunigungsgebots (GA act. 378). - 29 - Das Bundesgericht hat die Grundsätze des Beschleunigungsgebots wiederholt dargelegt (statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 6B_855/2020 vom 25. Oktober 2021 E. 1.5.4; BGE 143 IV 373). Darauf kann verwiesen werden.