Untersuchungsprotokoll vom 1. März 2021, UA act. 285). Seit dem Überfall leidet er an Schlafstörungen und Angstzuständen (GA act. 228; vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 6). Der bis zum heutigen Tag Auswirkungen zeitigende Raubüberfall ging mit erheblichen Beeinträchtigungen der persönlichen Freiheit und der körperlichen und geistigen Unversehrtheit zweier Personen einher. Entsprechend schwer wiegt der nicht monetäre Taterfolg und das damit einhergehende Verschulden.