Der Beschuldigte weist für die Zeit seit seiner Einreise im Jahr 2017 in die Schweiz eine Vorstrafe auf. Er wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis vom 23. Oktober 2020 wegen einer einfachen Körperverletzung sowie einer Tätlichkeit zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 500.00 verurteilt. Auch wenn - 24 - diese Vorstrafe nicht zu bagatellisieren ist, so kann einer Geldstrafe vorliegend nicht per se die Zweckmässigkeit abgesprochen werden.