Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4). Dabei kann von Glück gesprochen werden, dass der durch Fesseln und Klebebandumwickelungen grösstenteils bewegungsunfähig gemachte 83- jährige A._____ überhaupt die Möglichkeit fand, das Klebeband etwas zu verrücken, um dem Erstickungstod zu entgehen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass nicht einmal B._____ ihn mit der Schere komplett vom Klebeband befreien konnte (UA act. 903).