Vielmehr äusserte er sich in den folgenden Einvernahmen konstant dazu, dass neben Mund auch die Nase verklebt war (UA act. 902 f.; GA act. 229-231; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4 f.). Seine Atemöffnungen waren folglich auch nach dem Lockern bzw. Verschieben weiterhin verklebt und er sagte schlüssig, konstant und widerspruchsfrei aus, dass er fast nicht mehr atmen konnte (vgl. oben). Weiter ist erstellt, dass A._____ zuerst die Hände gefesselt wurden, wobei er sich zwei Mal von den Fesseln befreien konnte und erst nachher die Füsse gefesselt bzw. er mit dem Klebeband am Kopf umwickelt wurde (UA act. 855 und 902; GA act. 229; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4).