mitgefesselt, die Hände zusammengebunden, den Mund und die Augen sowie die Beine»). Zwar erwähnte er in seiner freien Erzählung die zugeklebte Nase nicht. Hingegen wurden auch keine diesbezüglichen Rückfragen der befragenden Person gestellt, nachdem das Ziel dieser zweiten Einvernahme vielmehr war, die Identität der Täter festzustellen. So ist in dieser Einvernahme keine einzige Frage zum Thema Fesseln oder Verklebung zu lesen. Entsprechend kann aus der Nichterwähnung der Nase in seiner Einvernahme nicht darauf geschlossen werden, dass diese nicht verklebt war. Vielmehr äusserte er sich in den folgenden Einvernahmen konstant dazu, dass neben Mund auch die Nase verklebt war (UA act. 902 f.;