Währenddessen klingelte der Mitbeschuldigte F._____ als Postbote verkleidet und mit einem Paket in der Hand an der Haustüre. Die Postbotenuniform hat er zuvor vom Mitbeschuldigten D._____ erhalten, der zeitweise bei der Post gearbeitet hat. Nach dem Öffnen der Haustür drangen gemäss Aussagen des Mitbeschuldigte F._____, er selbst sowie die Personen «B und C» in das Haus ein, wobei es sich bei den Personen B und C nach dem Ausschlussprinzip um den Beschuldigten und den vierten Mittäter handeln muss, zumal der Mitbeschuldigte D._____ im Zeitpunkt des Eindringens in das Haus von A._____ und B._____ noch seinen weissen Nissan parkierte.