_ tankte, als der Mitbeschuldigte F._____ dort in einem grauen oder blauen Auto gesessen hat und schliesslich lediglich sein Mitbewohner – der Mitbeschuldigte D._____ – nach R._____ gefahren sein soll, um mit dem Mitbeschuldigten F._____ und zwei Unbekannten einen Raubüberfall zu begehen, erscheint lebensfremd. Spuren oder Hinweise, die auf eine andere Täterschaft hindeuten, liegen denn auch keine vor.