Die Videoaufzeichnung der Migrol-Tankstelle in S._____ hält am Tatmorgen um ca. 08:10 Uhr einen Tankstopp des – einen blauen Ford fahrenden – Beschuldigten fest (Aufzeichnungen der Migrol Tankstelle S._____ des Beschuldigten [Aussen- und Kassenbereich], UA act. 214). Nachdem der Beschuldigte die Tankladung mit der Migrol-Karte des Mitbeschuldigten D._____ bezahlte (zwei separate Quittungen von 08:10 Uhr für Malboro Gold Zigaretten [in bar bezahlt] und für Benzin [mit Migrol- Karte bezahlt inkl. Information zum Eigentümer der Migrol-Karte], UA act.