D._____ AG […] sichtbar gemacht werden (UA act. 271 ff.). Nichts zu seinen Gunsten ableiten kann der Beschuldigte, wenn er vorbringt, auf den bearbeiteten Bildern sei das Kontrollschild nicht lesbar (Berufungsbegründung des Beschuldigten, Ziff. 31.1. S. 9). Vielmehr ist auf die Erkenntnisse und Einschätzungen der Kriminaltechnik abzustellen, nachdem gemäss Polizeirapport vom 2. März 2021 nicht ausschliesslich auf das bearbeitete Bild abgestellt wurde, sondern zur Kontrolle eine Recherche nach weissen Nissan Qashqai im Kanton Aargau durchgeführt wurde, die die Richtigkeit des für das Obergericht zumindest teilweise durchaus lesbar gemachten Kontrollschildes bestätigte (UA act. 271). Dass