__ und B._____ sagten übereinstimmend aus, dass sich der Raubüberfall nach dem Frühstück ereignet habe und – übereinstimmend mit der Tatdauer gemäss Videoaufzeichnung von ca. 45 Minuten –, ca. 45-60 Minuten gedauert habe (UA act. 802, 804, 854 und 859).