Weiter ist erstellt, dass der Mitbeschuldigte D._____ den Tatort kannte, nachdem er im Jahr 2018 einen zu verkaufenden Grill bei A._____ und B._____ zuhause anschaute (UA act. 447; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 8). Zudem kannte er A._____ und B._____, zumal die Frau des einen Sohnes von A._____ und B._____ seine Tante ist (UA act. 394; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 8). Bei diesem – wie A._____ und B._____ als Schausteller tätigen – Sohn hat der Beschuldigte zu einem früheren Zeitpunkt gearbeitet (UA act. 875; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3). Später arbeitete der Mitbeschuldigte D._____ bei der Post (UA act. 442).