Ein Fuss war dabei am Heizungsrohr angemacht. Danach kam erneut ein Täter in den Heizungsraum und sagte ihm, dass seine beiden Söhne tot seien, wenn er die Polizei rufen würde. A._____ wurde schliesslich durch seine Frau befreit, wobei seine Hände und sein Kopf derart verklebt waren, dass der Nachbar diese lösen musste. Dieser hat schliesslich auch die Polizei gerufen, weil A._____ aufgrund der Drohung zu grosse Angst gehabt hat (UA act. 855 f.und 902-904; GA act. 229 f.; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3 ff.; vgl. UA act. 240). Die Täter haben die Portemonnaies von A._____ und B._____ geleert und insgesamt ca. Fr. 500.00 erbeutet (UA act. 805 f., 823, 857, 880 und 905; GA act. 233