ihr, sie solle in zehn Minuten die Fesselung lösen und anschliessend ihren Mann befreien (UA act. 802, 821 f. und 841-843; GA act. 235 und 237 f.; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 7 f.; vgl. UA act. 242 f.; UA act. 291 ff.). Insgesamt wurde B._____ während einer Weile alleine gelassen (UA act. 822 und 841; GA act. 237 [eine halbe oder dreiviertel Stunde]; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 7 [lange Zeit]). Währenddessen wurde A._____ auf der Toilette gegen die Toilettenschüssel gedrückt. Anschliessend sind ihm die Hände mit Bändern zusammengebunden worden. Nachdem er die Bänder die ersten zwei Mal zerrissen hat, halfen weitere Täter bei der Fesselung.