Als er für den Erhalt eines Pakets unterzeichnen wollte, wurde er am Handgelenk gepackt und es kam zu einem Gerangel. Dabei sind weitere Täter, die Hygienemasken und Handschuhe getragen haben, hinzugekommen (UA act. 854-856, 877 f., 902 und 906; GA act. 229 und 233; vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3 f.). Die damals 77- jährige B._____ befand sich zu diesem Zeitpunkt im Obergeschoss. Zwei Täter stürmten hoch, packten sie an den Händen und hielten ihr den Mund zu. Beide Täter hatten ein Rüstmesser in den Händen. Die Täter fesselten die Hände von B._____ mit Kabelbindern – wobei an einem die DNA des Mitbeschuldigten F._____ festgestellt wurde (UA act.