8. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 16. Juni 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft die Verurteilung des Beschuldigten wegen qualifizierten Raubs gemäss Art. 140 Ziff. 4 StGB statt Art. 140 Ziff. 3 StGB sowie eine Erhöhung der Freiheitsstrafe auf 10 Jahre und 3 Monate und der Landesverweisung auf 15 Jahre.