7.3.2. Die Kosten für die amtliche Verteidigung durch Rechtsanwalt André Derendinger in Höhe von Fr. 37'691.30 (inkl. Fr. 2'675.50 MwSt.) gehen einstweilen zu Lasten des Kantons Aargau. Abzüglich der mit Verfügung vom 30. Mai 2022 bereits ausbezahlten Entschädigung von Fr. 17'581.50 (inkl. Fr. 1'257.00 MwSt.) bleibt noch ein Restbetrag von Fr. 20'109.80 (inkl. Fr. 1'418.50 MwSt.) zu bezahlen. Der Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau die Kosten für die amtliche Verteidigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO).