7.3. 7.3.1. Die Kosten für die amtliche Verteidigung durch Rechtsanwalt Patrick Imbach in Höhe von Fr. 793.00 (inkl. MwSt.) gehen einstweilen zu Lasten des Kantons Aargau. Diese Kosten wurden mit Verfügung vom 11. Juni 2021 bereits ausbezahlt. Der Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau die Kosten für die amtliche Verteidigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO).